Wie viele andere Webseitenbetreiber auch, hatte ich meine Webseiten wegen der unsicheren Rechtslage (DSGVO) vom Netz genommen.
Zwischenzeitlich habe ich eine (hoffentlich) rechtssichere DSGVO-Hinweisseite und das Impressum formuliert:
   Impressum + Kontakt
   Datenschutzerklärung

Information wg. DSGVO

--- Wissen - das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt

Nachdem es sich abzeichnet, dass Abmahnvereine die neue DSGVO für Reihenabmahnungen nutzen werden - bzw. bereits genutzt haben - sind diese Websites vorläufig offline. Bitte haben Sie Verständnis oder beschweren sich bei der EU oder der dt. Bundesregierung, die nach derzeitiger Nachrichtenlage noch keine Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen erlassen hat.
Ist das nicht pervers?

Die DSGVO soll Daten schützen und die Informationsfreiheit gewährleisten. In Baden-Württemberg gibt es sogar einen "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit"

Wegen der Verunsicherung, die von der DSGVO hervorgerufen wird - und durch die Schlafmützigkeit der deutschen Bundesregierung, die keine Ausführungsbestimmungen erlassen hat, schließen nun zahlreiche Anbieter - wie auch ich - ihre Websites, wodurch ein immenser Bestand an Daten und Informationen nicht mehr frei verfügbar und verloren ist.

Einige Amerikanische Nachrichtendienste und Zeitungen haben den Zugriff für europäische Nutzer gesperrt, weil sie sich nicht den DSGVO-Regeln anpassen wollen/können. Dazu zählen New York Daily News, Los Angeles Times, Chicago Tribune, San Diego Union-Tribune oder Baltimore Sun, die Washington Post kann nicht mehr frei gelesen werden - es mus ein spezieller "Europa-Account" freigeschaltet werden, auf dem gegen Gebühr keine Werbung oder Facebook-Aufforderungen erscheinen, uswusf. ...
:: 2.18  sueddeutsche-de-digital-dsgvo-europaeer-muessen-draussen-bleiben
Die Süddeutsche berichtet online am 25.Mai 2018 darüber

Leider bietet die DSGVO Abmahnvereinen und "Rechts"anwälten zahlreiche Möglichkeiten, kleine Startups, Kleinunternehmer, Fotografen usw. mit Abmahnungen zu überziehen und sich die Taschen zu füllen. Bis die Rechtslage geklärt ist und ich die notwendigen Änderungen durchführen kann, bleiben meine Websites offline.

Statt die Informationsfreiheit zu schützen, bedroht diese undurchdachte Regelung die Freiheit der Information
  

 
Mein Buch "Neue und alte Techniken der Radierung und Edeldruckverfahren"
ist weiterhin in der sechsten, nochmals erweiterten Auflage mit 230 eng bedruckten Seiten erhältlich - auch wenn ich wegen dem ganzen DSGVO-Gedöns derzeit sicherheitshalber auf Verlinkungen verzichte.
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Sie erhalten mein Buch
 per Direktbestellung Lieferung in Deutschland versandkostenfrei, in der EU derzeit + 5 € als Büchersendung. Kosten für versicherten Versand bitte per Mail anfragen
Mail an mich genügt.
Mail an:   radierung @ autenrieths.de
Sie bekommen dann von mir - das wegen der neuen EU-Verordnung abzunickende DSGVO-double-opt-in-Geplapper zum Umgang mit Ihren Daten und - eine Vorabrechnung.

Sie erhalten mein Buch
 in jeder Buchhandlung - falls der Buchhändler/ die Buchhändlerin das Buch im Katalog seines Großhändlers nicht findet, hat dies seine Richtigkeit. Mein Buch ist nicht über die Großhändler zu bekommen. Für die bin ich zu klein ;-). Die Buchhandlung soll es direkt bei mir bestellen und sich auf diese Weise die Buchhandelsprovision verdienen.
Der Buchhändler/ die Buchhändlerin möge dazu bitte im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) nachschauen oder eine Mail zur Bestellung direkt an mich senden.
Ich liefere an Buchhandlungen weltweit.

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 bei Amazon - dort nach 'Techniken der Radierung' suchen. Dort finden Sie auch Rezensionen und Kommentare verschiedener Käufer. Amazon verlangt eine Versandkostenpauschale, auf die ich keinen Einfluss habe (Beginn des DSGVO-Hinweises:) und speichert Ihre Daten (:Ende des DSGVO-Hinweises)

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mit einer Überweisung par Paypal. Senden Sie eine Mail an mich, dann sende ich Ihnen die Zugangsdaten - die mit meiner Mailadresse identisch sind. (Beginn des DSGVO-Hinweises:) Paypal speichert Ihre Daten (:Ende des DSGVO-Hinweises)
Mail an / Paypalkonto:   radierung @ autenrieths.de

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 in zahlreichen (Uni-) Bibliotheken von Stuttgart bis Los Angeles ... ;-)
Ein paar Kapitel zum "Probelesen" finden Sie hier:

 Grundlagen der Ätzradierung - Einleitungskapitel
 Rezepturen verschiedener Ätzmittel
 Ausschnitt aus dem Literaturverzeichnis
 Ausschnitt aus dem Chemikalienverzeichnis
 Etwas zu den Edeldruckverfahren
 Inhaltsverzeichnis der aktuellen Ausgabe

Links zum Thema DSGVO - Datenschutzgrundverordnung

:: 2.18  change-org-european-parliament-die-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-darf-so-nicht-in-kraft-treten
Onlinepetition mit Argumenten bzgl. Fotos und Privathomepages

:: 2.18  openpetition-de-petition-neue-datenschutz-grundverordnung-belastet-vereine-und-kleinere-mittlere-unternehmen
Onlinepetition mit Argumenten bzgl. Homepages kleiner und mittlerer Betriebe

:: 2.18  openpetition-de-petition-online-mit-dsgvo-erleichterungen-fuer-kmu-nur-leistbares-fordern-sanktionsverzicht-kmuaufschrei
Onlinepetition mit Argumenten bzgl. Homepages kleiner und mittlerer Betriebe

:: 2.18  epetitionen-bundestag-de-petitionen-2018-03-08-Petition_77180
Onlinepetition mit Argumenten gegen den Abmahnmissbrauch

:: 2.18  activemind-de-datenschutz-datenschutzhinweis-generator
Formular-Generator für Informationspflicht gem. DSGVO

:: 2.18  activemind-de-datenschutz-datenschutzhinweis-generator
Impressums-Generator

:: 2.18  e-recht24-de-impressum-generator
Generator zur Erstellung eines Impressums

:: 2.18  netzpolitik-org-2016-abmahnbeantworter-neues-tool-hilft-unberechtigt-abgemahnten-bei-gegenwehr
Generator zur Erstellung eines gegenschreibens bei erfolgter unrechtmäßiger Abmahnung

:: 2.18  activemind-de-datenschutz-datenschutzhinweis-generator
Formular-Generator

:: 2.18  baden-wuerttemberg-datenschutz-de-ds-gvo
Hinweise des Landesbeauftragten der baden-württembergischen Landesregierung für Datenschutz und Informationsfreiheit zur DSGVO-Umsetzung

:: 2.18  datenschutzbeauftragter-info-de-verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten-infos-tipps-zur-umsetzung
Tipps zur Umsetzung eines Verfahrensverzeichnisses

:: 2.18  dihk-de-themenfelder-recht-steuern-wettbewerbsrecht-immaterialgueterrecht-wettbewerbsrecht-uwg-abmahnmissbrauch
Positionspapier des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) gegen Abmahnmissbrauch

:: 2.18  lfd-niedersachsen-de-startseite-themen-schulen-datenschutzgrundverordnung_was_aendert_sich_schulen
Datenschutz-Grundverordnung - was ändert sich für die Schulen (Land Niedersachsen)

Begründung, weshalb ich meine Seiten vorläufig vom Netz nehme

Auf meiner Website für Lehrer befinden Literatur- und Filmtipps. Der Einfachheit halber (weil Amazon dazu brauchbare Tools bereitstellt) habe ich zu den Beschreibungen bei Amazon verlinkt. Und schon beginnt das Problem. Amazon registriert, von wem die Anfrage kommt und spreichert die IP-Adresse. Nun muss ich entweder alle Links herauslöschen - oder eine rechtssichere Formulierung finden, die auf diesen "Datengebrauch" hinweist. Mache ich das nicht, kann mir ein Abmahnhai Fehlverhalten vorwerfen, mich dazu auffordern, den Missstand zu beheben und gleichzeitig für seine Bemühungen ein deftiges Honorar verlangen.

Meine Webseiten bestehen seit Jahren - ich habe nicht mehr den genauen Überblick, auf welchen Seiten ich irgendwann eine Werbeannonce geschaltet habe. Alle Google- und normalen Amazonwerbungen, die mir geholfen haben, meine Websites zu finanzieren, habe ich bereits entfernt. Hoffe ich. Zu sehr schmerzt mich das nicht. Wenn da mal 50 € im Monat zusammen kamen, hab' ich mir 'nen Prosecco gegönnt.
Autenrieths.de besteht aus 180 Teilseiten. Radiertechniken.de dürfte nicht viel weniger haben. Schulbibo.de ist ebenfalls sehr umfangreich geworden, genauso wie oberschwabenschau.info. Das wird ein A... voll Arbeit. Ob ich das wirklich leisten will, weiß ich nicht, zumal die DSGVO mich mit jeder Werbeeinblendung, die meine Mühe entlohnen würde, sofort als Gewerbetreibenden einstuft, der noch viel umfangreichere Maßnahmen ergreifen muss.

Die Lösung wäre einfach. Die Bundesregierung muss es den Abmahnhaien schwerer machen. Die erste Abmahnung müsste als Warnung und Hinweis gebührenfrei sein und eine Frist von 4 Wochen zur Problembehebung setzen. Dann wäre das schon nicht mehr lukrativ.

Wenn du auf deiner Seite irgendwo Bilder verlinkst, auf denen Personen erkennbar sind, benötigst du nun von jedem die schriftliche Einwilligung oder musst die Personen unkenntlich machen. Auch, wenn das Foto schon dreißig Jahre alt ist.

Wenn du auf deiner Website ein Kontaktformular anbietest - oder zur Kontaktaufnahme aufforderst, musst du die Personen mit einem Double-Opt-In registrieren und genauestens über die Verwendung der Daten aufklären. Bereits die Mailadresse zählt als Datensatz.

Außerdem muss die Seite dann mit https verschlüsselt sein, damit kein böser Bube die Adresse mitlesen könnte.

Alles nicht einfach und schon gar nicht spaßig.